Bestehende Rechtsfälle
Laufendes Verfahren: Kann Rechtsschutz noch helfen?
Von Artur Bossert · Veröffentlicht am 18.09.2026 · Aktualisiert am 18.09.2026
Kurzantwort
Läuft bereits ein gerichtliches Verfahren, ist eine rückwirkende Versicherungsdeckung in der Regel deutlich eingeschränkt oder ausgeschlossen. Eine Prüfung bleibt sinnvoll, weil einzelne Kostenpunkte oder künftige Verfahrensabschnitte je nach Konstellation anders bewertet werden können. Wenn keine Deckung möglich ist, kann eine alternative Unterstützung über unser Anwaltsnetzwerk infrage kommen.
Wann ist noch etwas möglich?
- Das Verfahren ist erst angekündigt, aber noch nicht eingeleitet.
- Es geht um einen neuen, abgrenzbaren Sachverhalt.
- Es stehen künftige Verfahrensschritte im Vordergrund.
Wann ist es nicht möglich?
Ist die Klage zugestellt oder ein Urteil ergangen, ist eine Versicherungslösung für diesen Streit normalerweise ausgeschlossen.
Welche Alternative gibt es?
Kostenlose telefonische Erstberatung und gegebenenfalls Vermittlung an einen Anwalt aus unserem Netzwerk mit besonderen Abrechnungskonditionen. Das ist keine Versicherungsleistung.
Wie läuft die Prüfung ab?
Nennen Sie uns den aktuellen Verfahrensstand und wichtige Termine. Wir melden uns telefonisch mit einer ehrlichen Einschätzung.
Häufige Fragen
- Kann ich mich während eines laufenden Prozesses noch versichern?
- Einen Vertrag können Sie grundsätzlich abschließen, der laufende Prozess ist aber in der Regel nicht mitversichert.
- Bringt die Prüfung dann überhaupt etwas?
- Ja. Wir sagen klar, was nicht geht, und zeigen die verbleibenden Wege – etwa über das Anwaltsnetzwerk oder für künftige Fälle.
Über den Autor
Artur Bossert — Gebundener Versicherungsvertreter (§ 34d Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 GewO) für die ARAG SE
Artur Bossert berät Privatpersonen, Selbstständige, Unternehmer und Vermieter zu Rechtsschutzlösungen – insbesondere bei bereits bestehenden Rechtsfällen. Er ist ausschließlich für die ARAG SE tätig und vermittelt ausschließlich Produkte dieses Versicherers.
Vermittlerregister-Nr.: D-7JRC-O42ZL-96
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Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung und keine Deckungszusage. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen und der Entscheidung des Versicherers.