Bestehende Rechtsfälle

Bestehender Rechtsfall: Welche Möglichkeiten habe ich noch?

Von Artur Bossert · Veröffentlicht am 18.09.2026 · Aktualisiert am 18.09.2026

Kurzantwort

Wenn ein Rechtsfall bereits besteht, gibt es grundsätzlich zwei Wege: Erstens kann in bestimmten Konstellationen eine rückwirkende Versicherungsdeckung möglich sein. Zweitens kann – wenn eine Versicherungslösung ausgeschlossen ist – eine alternative Unterstützung über ein Anwaltsnetzwerk infrage kommen, inklusive kostenloser telefonischer Erstberatung. Welcher Weg realistisch ist, zeigt eine individuelle Prüfung des Sachverhalts.

Wann ist eine Versicherungslösung möglich?

Eine Versicherungslösung ist am ehesten möglich, wenn der Fall noch offen ist und noch keine endgültigen Entscheidungen oder Fristabläufe eingetreten sind.

  • Der Konflikt ist neu oder erst kürzlich eskaliert.
  • Es gibt noch keinen rechtskräftigen Abschluss.
  • Das Rechtsgebiet lässt eine Absicherung zu.
  • Der Sachverhalt ist nachvollziehbar dokumentiert.

Wann ist es schwierig oder nicht möglich?

  • Das Verfahren ist abgeschlossen oder rechtskräftig entschieden.
  • Wesentliche Fristen sind verstrichen.
  • Es geht um ein typischerweise nicht versicherbares Rechtsgebiet.
  • Der Fall liegt weit in der Vergangenheit.

Auch dann lohnt sich die Prüfung, weil sich häufig eine alternative Lösung findet.

Welche Alternative gibt es?

Ist eine vollständige Versicherungsdeckung nicht möglich, kann eine Unterstützung über unser Anwaltsnetzwerk infrage kommen: kostenlose telefonische Erstberatung, Prüfung des Sachverhalts und gegebenenfalls Vermittlung an einen Anwalt, der zu günstigeren bzw. besonderen Konditionen abrechnen kann.

Diese Unterstützung ist keine Versicherungsleistung.

Wie läuft die Prüfung ab?

  • Kurze Fallbeschreibung über das Formular
  • Einordnung in das passende Rechtsgebiet
  • telefonische Rückmeldung mit konkreter Einschätzung
  • freie Entscheidung ohne Verpflichtung

Häufige Fragen

Kann ein bestehender Rechtsfall noch versichert werden?
Manchmal ja. Es hängt vom Rechtsgebiet, vom Zeitpunkt und vom bisherigen Verlauf ab. Eine pauschale Zusage ist nicht möglich.
Wie schnell erhalte ich eine Rückmeldung?
In der Regel innerhalb weniger Minuten oder Stunden. Eine feste Minutenzahl können wir je nach Auslastung nicht garantieren.
Ist die Prüfung wirklich kostenlos?
Ja, die Prüfung ist kostenfrei und unverbindlich.

Über den Autor

Artur BossertGebundener Versicherungsvertreter (§ 34d Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 GewO) für die ARAG SE

Artur Bossert berät Privatpersonen, Selbstständige, Unternehmer und Vermieter zu Rechtsschutzlösungen – insbesondere bei bereits bestehenden Rechtsfällen. Er ist ausschließlich für die ARAG SE tätig und vermittelt ausschließlich Produkte dieses Versicherers.

Vermittlerregister-Nr.: D-7JRC-O42ZL-96

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Quellen

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Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung und keine Deckungszusage. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen und der Entscheidung des Versicherers.