Bestehende Rechtsfälle

Anwalt bereits eingeschaltet: Ist Rechtsschutz noch möglich?

Von Artur Bossert · Veröffentlicht am 18.09.2026 · Aktualisiert am 18.09.2026

Kurzantwort

Ein bereits beauftragter Anwalt schließt eine Lösung nicht automatisch aus, verändert aber die Ausgangslage deutlich. Bereits entstandene Anwaltskosten sind in der Regel schwieriger einzubeziehen als künftige Kosten. Entscheidend sind der Zeitpunkt der Beauftragung, die bereits eingeleiteten Schritte und das Rechtsgebiet. Ist eine Versicherungslösung nicht möglich, kann eine Unterstützung über unser Anwaltsnetzwerk infrage kommen.

Warum der Zeitpunkt der Beauftragung entscheidend ist

Rechtsschutzversicherungen setzen voraus, dass der Versicherungsfall nach Vertragsbeginn eintritt. Wurde ein Anwalt bereits tätig, ist der Konflikt regelmäßig schon zu einem früheren Zeitpunkt entstanden.

Damit wird nicht die Anwaltsbeauftragung selbst zum Problem, sondern der Zeitpunkt des auslösenden Ereignisses und der Stand des Verfahrens.

Wann ist eine Lösung noch möglich?

  • Der Anwalt hat bisher nur eine Erstberatung durchgeführt.
  • Es wurden noch keine Klage und keine unumkehrbaren Schritte eingeleitet.
  • Es geht überwiegend um künftige Kosten, nicht um bereits abgerechnete.
  • Das Rechtsgebiet lässt eine Absicherung zu.

Wann ist es schwierig oder nicht möglich?

  • Es liegen bereits Rechnungen oder Kostenvorschüsse vor.
  • Eine Klage ist bereits eingereicht oder zugestellt.
  • Das Verfahren ist abgeschlossen.

Bereits entstandene Kosten werden in der Praxis selten übernommen. Eine verbindliche Auskunft dazu gibt immer der Versicherer anhand der geltenden Bedingungen.

Welche Alternative gibt es?

Wenn die Versicherungslösung ausgeschlossen ist, prüfen wir eine alternative Unterstützung: kostenlose telefonische Erstberatung, Einordnung des Sachverhalts und gegebenenfalls Vermittlung an einen Anwalt aus unserem Netzwerk, der zu günstigeren bzw. besonderen Konditionen abrechnen kann.

Diese Unterstützung ist ausdrücklich keine Versicherungsleistung. Ein Anspruch auf Übernahme von Anwaltskosten entsteht dadurch nicht.

Wie läuft die Prüfung ab?

  • Sie beschreiben, wann das Ereignis war und wann der Anwalt beauftragt wurde.
  • Sie nennen den aktuellen Stand (Beratung, Schreiben, Klage, Termin).
  • Wir prüfen, welche Möglichkeiten realistisch sind, und melden uns telefonisch.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn bereits ein Anwalt tätig war?
Der Fall wird dadurch nicht automatisch unversicherbar, die Prüfung wird aber strenger. Wichtig ist, welche Schritte bereits erfolgt sind und welche Kosten bereits entstanden sind.
Werden bereits entstandene Anwaltskosten übernommen?
In der Regel nicht. Rechtsschutzversicherungen decken typischerweise Kosten ab, die nach Eintritt eines versicherten Rechtsschutzfalls entstehen.
Soll ich den Anwalt wechseln?
Nein, das ist keine Voraussetzung. Wir prüfen zunächst nur, welche Möglichkeiten für Ihren Fall bestehen.

Über den Autor

Artur BossertGebundener Versicherungsvertreter (§ 34d Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 GewO) für die ARAG SE

Artur Bossert berät Privatpersonen, Selbstständige, Unternehmer und Vermieter zu Rechtsschutzlösungen – insbesondere bei bereits bestehenden Rechtsfällen. Er ist ausschließlich für die ARAG SE tätig und vermittelt ausschließlich Produkte dieses Versicherers.

Vermittlerregister-Nr.: D-7JRC-O42ZL-96

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Quellen

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Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung und keine Deckungszusage. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen und der Entscheidung des Versicherers.