Alternative Hilfe bei nicht versicherbaren Fällen
Was tun, wenn keine rückwirkende Versicherungsdeckung möglich ist?
Von Artur Bossert · Veröffentlicht am 18.09.2026 · Aktualisiert am 18.09.2026
Kurzantwort
Nicht jeder bestehende Rechtsfall kann versichert werden. Ist eine rückwirkende Versicherungsdeckung ausgeschlossen, kann eine alternative Unterstützung über unser Anwaltsnetzwerk infrage kommen: kostenlose telefonische Erstberatung, Prüfung des Sachverhalts und gegebenenfalls Vermittlung an einen Anwalt, der zu günstigeren bzw. besonderen Konditionen abrechnen kann. Diese Lösung ist keine Versicherungsdeckung.
Warum manche Fälle nicht versicherbar sind
Versicherungsschutz setzt ein künftiges, ungewisses Ereignis voraus. Ist ein Streit bereits eskaliert, entschieden oder verfristet, fehlt diese Ungewissheit.
Was wir dann konkret anbieten
- kostenlose telefonische Erstberatung zur Einordnung des Falls
- Prüfung des Sachverhalts und der nächsten sinnvollen Schritte
- gegebenenfalls Vermittlung an einen passenden Anwalt aus unserem Netzwerk
- Abrechnung zu günstigeren bzw. besonderen Konditionen möglich
Wichtig: Diese Lösung ist ausdrücklich keine rückwirkende Versicherungsdeckung und keine Versicherungsleistung. Es entsteht kein Anspruch gegen einen Versicherer.
Was wir nicht versprechen
- keine Zusage, dass jeder Anwalt jeden Fall übernimmt
- keine Zusage, dass Kosten von einer Versicherung getragen werden
- keine Rechtsberatung durch Rechtsschutz-Hilfe24 selbst
Wie läuft die Prüfung ab?
Sie schildern Ihren Fall kurz über das Formular. Wir melden uns telefonisch, sagen offen, ob eine Versicherungslösung möglich ist, und erklären andernfalls die Alternative.
Häufige Fragen
- Was ist das Anwaltsnetzwerk?
- Ein Netzwerk von Anwältinnen und Anwälten, an die wir bei nicht versicherbaren Fällen weiterleiten können. Eine kostenlose telefonische Erstberatung ist Teil des Angebots.
- Sind die Sonderkonditionen beim Anwalt eine Versicherungsleistung?
- Nein. Die alternativen Konditionen über das Anwaltsnetzwerk sind von einer Versicherungsdeckung zu unterscheiden.
- Kostet die Weiterleitung etwas?
- Die Prüfung und die Vermittlung sind für Sie kostenfrei. Ein späteres Mandat vereinbaren Sie direkt mit dem Anwalt.
Über den Autor
Artur Bossert — Gebundener Versicherungsvertreter (§ 34d Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 GewO) für die ARAG SE
Artur Bossert berät Privatpersonen, Selbstständige, Unternehmer und Vermieter zu Rechtsschutzlösungen – insbesondere bei bereits bestehenden Rechtsfällen. Er ist ausschließlich für die ARAG SE tätig und vermittelt ausschließlich Produkte dieses Versicherers.
Vermittlerregister-Nr.: D-7JRC-O42ZL-96
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Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung und keine Deckungszusage. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen und der Entscheidung des Versicherers.