Bestehende Rechtsfälle

Rechtsschutz nach einer Abmahnung: Welche Möglichkeiten gibt es?

Von Artur Bossert · Veröffentlicht am 18.09.2026 · Aktualisiert am 18.09.2026

Kurzantwort

Eine Abmahnung im Arbeitsverhältnis ist ein konkreter Konflikt und damit ein Ereignis, das bereits eingetreten ist. Wird der Rechtsschutz erst danach abgeschlossen, ist dieser Vorgang nicht automatisch versichert. Ob eine rückwirkende Lösung möglich ist, hängt vom Zeitpunkt, vom Verlauf und vom Tarif ab.

Wann ist eine Lösung möglich?

  • Die Abmahnung ist neu und noch nicht eskaliert.
  • Es gibt noch keine Kündigung und kein Verfahren.
  • Es wurde noch kein Anwalt abgerechnet.

Wann ist es schwierig?

Wenn aus der Abmahnung schon eine Kündigung oder ein Verfahren geworden ist, verschlechtern sich die Möglichkeiten deutlich.

Welche Alternative gibt es?

Ist eine Versicherungslösung nicht möglich, kann eine alternative Unterstützung über unser Anwaltsnetzwerk infrage kommen – mit kostenloser telefonischer Erstberatung und gegebenenfalls besonderen Abrechnungskonditionen. Das ist keine Versicherungsleistung.

Wie läuft die Prüfung ab?

Schildern Sie kurz, wann und weshalb abgemahnt wurde. Wir rufen Sie zurück und erklären die Optionen.

Häufige Fragen

Muss ich gegen eine Abmahnung vorgehen?
Nicht zwingend, aber eine anwaltliche Einordnung ist oft sinnvoll. Ob Kosten versichert sind, prüfen wir für Ihren Fall.
Hilft eine Erstberatung?
Ja, über unser Anwaltsnetzwerk kann eine kostenlose telefonische Erstberatung infrage kommen.

Über den Autor

Artur BossertGebundener Versicherungsvertreter (§ 34d Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 GewO) für die ARAG SE

Artur Bossert berät Privatpersonen, Selbstständige, Unternehmer und Vermieter zu Rechtsschutzlösungen – insbesondere bei bereits bestehenden Rechtsfällen. Er ist ausschließlich für die ARAG SE tätig und vermittelt ausschließlich Produkte dieses Versicherers.

Vermittlerregister-Nr.: D-7JRC-O42ZL-96

Mehr über Artur Bossert

Quellen

Passende weitere Ratgeber

Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung und keine Deckungszusage. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen und der Entscheidung des Versicherers.