Bestehende Rechtsfälle
Rechtsschutz nach einer Kündigung: Was ist noch möglich?
Von Artur Bossert · Veröffentlicht am 18.09.2026 · Aktualisiert am 18.09.2026
Kurzantwort
Nach einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses gilt für die Kündigungsschutzklage in der Regel eine Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Eine Rechtsschutzversicherung, die erst danach abgeschlossen wird, deckt diesen Fall nicht automatisch. Ob eine rückwirkende Lösung möglich ist, muss individuell geprüft werden – und zwar schnell.
Warum die Zeit hier besonders drängt
Die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage ist in § 4 Kündigungsschutzgesetz geregelt. Wird sie versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.
Wann ist eine Lösung möglich?
- Die Kündigung ist gerade zugegangen.
- Die Klagefrist läuft noch.
- Es wurde noch keine Klage erhoben und kein Anwalt abgerechnet.
Welche Alternative gibt es?
Ist eine Versicherungslösung nicht möglich, kann eine alternative Unterstützung über unser Anwaltsnetzwerk infrage kommen – mit kostenloser telefonischer Erstberatung und gegebenenfalls besonderen Abrechnungskonditionen. Das ist keine Versicherungsleistung.
Wie läuft die Prüfung ab?
Halten Sie das Kündigungsschreiben und das Zugangsdatum bereit. Wir melden uns telefonisch und ordnen den Fall ein.
Häufige Fragen
- Ist eine Kündigungsschutzklage versichert, wenn ich jetzt abschließe?
- Nicht automatisch, weil die Kündigung vor dem Vertragsbeginn liegt. Wir prüfen, ob es eine Lösung gibt.
- Wie lange habe ich Zeit?
- Für die Kündigungsschutzklage gelten in der Regel drei Wochen ab Zugang der Kündigung.
Über den Autor
Artur Bossert — Gebundener Versicherungsvertreter (§ 34d Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 GewO) für die ARAG SE
Artur Bossert berät Privatpersonen, Selbstständige, Unternehmer und Vermieter zu Rechtsschutzlösungen – insbesondere bei bereits bestehenden Rechtsfällen. Er ist ausschließlich für die ARAG SE tätig und vermittelt ausschließlich Produkte dieses Versicherers.
Vermittlerregister-Nr.: D-7JRC-O42ZL-96
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Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung und keine Deckungszusage. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen und der Entscheidung des Versicherers.