Alternative Hilfe bei nicht versicherbaren Fällen
Anwaltsnetzwerk: Unterstützung, wenn keine Versicherung greift
Von Artur Bossert · Veröffentlicht am 18.09.2026 · Aktualisiert am 18.09.2026
Kurzantwort
Rechtsschutz-Hilfe24 arbeitet mit einem Netzwerk von Anwältinnen und Anwälten zusammen. Wenn eine vollständige rückwirkende Versicherungsdeckung nicht möglich ist, kann abhängig vom konkreten Fall eine alternative juristische Unterstützung infrage kommen – etwa eine kostenlose telefonische Erstberatung, die Weiterleitung an einen passenden Anwalt und günstigere bzw. besondere Abrechnungskonditionen. Diese Unterstützung ist keine Versicherungsleistung.
Was das Netzwerk leisten kann
- kostenlose telefonische Erstberatung zur ersten Einordnung
- Weiterleitung an eine Anwältin oder einen Anwalt mit passendem Schwerpunkt
- günstigere bzw. besondere Abrechnungskonditionen, abhängig vom Fall
Was das Netzwerk nicht ist
- keine Versicherung und keine Deckungszusage
- keine Garantie, dass jeder Anwalt jeden Fall übernimmt
- keine Rechtsberatung durch Rechtsschutz-Hilfe24
Die Anwältinnen und Anwälte des Netzwerks sind selbstständig tätig und keine Mitarbeitenden eines Versicherers.
Wie die Vermittlung abläuft
- Sie schildern Ihren Fall kurz über das Formular.
- Wir prüfen zuerst, ob eine Versicherungslösung möglich ist.
- Ist das nicht der Fall, schlagen wir die Unterstützung über das Netzwerk vor.
- Das Mandat und die Vergütung vereinbaren Sie direkt mit dem Anwalt.
Häufige Missverständnisse
Eine kostenlose Erstberatung ersetzt keine vollständige rechtliche Prüfung und keine Versicherungsdeckung. Sie hilft, den Fall einzuordnen und die nächsten Schritte zu klären.
Häufige Fragen
- Ist die Erstberatung wirklich kostenlos?
- Die telefonische Erstberatung über das Netzwerk ist für Sie kostenfrei. Ein weitergehendes Mandat vereinbaren Sie direkt mit dem Anwalt.
- Sind die Anwälte Mitarbeiter eines Versicherers?
- Nein. Es handelt sich um selbstständige Anwältinnen und Anwälte.
- Übernimmt eine Versicherung diese Kosten?
- Nein, nicht automatisch. Ohne Deckung sind die Kosten privat zu tragen – über das Netzwerk sind besondere Konditionen möglich.
Über den Autor
Artur Bossert — Gebundener Versicherungsvertreter (§ 34d Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 GewO) für die ARAG SE
Artur Bossert berät Privatpersonen, Selbstständige, Unternehmer und Vermieter zu Rechtsschutzlösungen – insbesondere bei bereits bestehenden Rechtsfällen. Er ist ausschließlich für die ARAG SE tätig und vermittelt ausschließlich Produkte dieses Versicherers.
Vermittlerregister-Nr.: D-7JRC-O42ZL-96
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Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung und keine Deckungszusage. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen und der Entscheidung des Versicherers.