Bestehende Rechtsfälle
Rechtsschutz trotz bestehendem Streit: Was geht noch?
Von Artur Bossert · Veröffentlicht am 18.09.2026 · Aktualisiert am 18.09.2026
Kurzantwort
Auch wenn ein Streit schon begonnen hat, lohnt sich eine Prüfung. Je nach Rechtsgebiet, Zeitpunkt und Eskalationsstufe kann eine Versicherungslösung möglich sein. Ist sie ausgeschlossen, kann eine Unterstützung über unser Anwaltsnetzwerk infrage kommen – mit kostenloser telefonischer Erstberatung.
Wann ist eine Lösung möglich?
- Der Streit ist noch außergerichtlich.
- Es gibt noch keine Klage und keine Frist, die abgelaufen ist.
- Der Sachverhalt ist klar dokumentierbar.
Typische Konstellationen
- Streit mit einem Vertragspartner über Leistung oder Zahlung
- Nachbarschaftskonflikt
- Konflikt mit dem Vermieter oder Mieter
- Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber
Welche Alternative gibt es?
Ist eine Versicherungslösung nicht möglich, kann eine alternative Unterstützung über unser Anwaltsnetzwerk infrage kommen – mit kostenloser telefonischer Erstberatung und gegebenenfalls besonderen Abrechnungskonditionen. Das ist keine Versicherungsleistung.
Wie läuft die Prüfung ab?
Kurze Fallbeschreibung, Einordnung durch uns, telefonische Rückmeldung mit Einschätzung.
Häufige Fragen
- Bringt eine Prüfung bei laufendem Streit etwas?
- Ja. Sie erfahren verbindlich, welcher Weg realistisch ist – Versicherung oder Anwaltsnetzwerk.
Über den Autor
Artur Bossert — Gebundener Versicherungsvertreter (§ 34d Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 GewO) für die ARAG SE
Artur Bossert berät Privatpersonen, Selbstständige, Unternehmer und Vermieter zu Rechtsschutzlösungen – insbesondere bei bereits bestehenden Rechtsfällen. Er ist ausschließlich für die ARAG SE tätig und vermittelt ausschließlich Produkte dieses Versicherers.
Vermittlerregister-Nr.: D-7JRC-O42ZL-96
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Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung und keine Deckungszusage. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen und der Entscheidung des Versicherers.