Gewerbe & Selbstständige
Rückwirkender Rechtsschutz für Selbstständige und Freiberufler
Von Artur Bossert · Veröffentlicht am 18.09.2026 · Aktualisiert am 18.09.2026
Kurzantwort
Selbstständige und Freiberufler sind häufig von Honorar-, Vertrags- oder Auftraggeberkonflikten betroffen. Ist der Streit bereits entstanden, ist er nicht automatisch versicherbar; je nach Konstellation kann eine Lösung möglich sein. Ist keine Deckung möglich, kann Unterstützung über unser Anwaltsnetzwerk infrage kommen.
Typische Fälle bei Selbstständigen
- offene Honorare und Zahlungsverzug
- Streit über Leistungsumfang oder Mängel
- Kündigung oder Beendigung von Rahmenverträgen
- Konflikte mit Auftraggebern über Abnahmen
Wann ist eine Lösung möglich?
Wenn der Konflikt noch außergerichtlich ist und noch keine Klage, kein Mahnverfahren und keine Anwaltsrechnung vorliegt, sind die Chancen besser.
Welche Alternative gibt es?
Ist eine Versicherungslösung nicht möglich, kann eine alternative Unterstützung über unser Anwaltsnetzwerk infrage kommen – mit kostenloser telefonischer Erstberatung und gegebenenfalls besonderen Abrechnungskonditionen. Das ist keine Versicherungsleistung.
Wie läuft die Prüfung ab?
Schildern Sie Vertrag, Streitwert und Verlauf kurz über das Formular. Wir melden uns telefonisch.
Häufige Fragen
- Gilt das auch für Einzelunternehmer?
- Ja. Wir prüfen Fälle von Einzelunternehmern, Freiberuflern und kleinen Betrieben.
- Was ist mit Forderungen gegen Kunden?
- Forderungseinzug wird je nach Tarif unterschiedlich behandelt. Das prüfen wir im Einzelfall.
Über den Autor
Artur Bossert — Gebundener Versicherungsvertreter (§ 34d Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 GewO) für die ARAG SE
Artur Bossert berät Privatpersonen, Selbstständige, Unternehmer und Vermieter zu Rechtsschutzlösungen – insbesondere bei bereits bestehenden Rechtsfällen. Er ist ausschließlich für die ARAG SE tätig und vermittelt ausschließlich Produkte dieses Versicherers.
Vermittlerregister-Nr.: D-7JRC-O42ZL-96
Mehr über Artur BossertQuellen
Passende weitere Ratgeber
Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung und keine Deckungszusage. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen und der Entscheidung des Versicherers.