Gewerbe & Selbstständige

Rückwirkender Rechtsschutz für Gewerbe und Unternehmen

Von Artur Bossert · Veröffentlicht am 18.09.2026 · Aktualisiert am 18.09.2026

Kurzantwort

Unternehmen stehen bei bestehenden Konflikten vor der gleichen Grundregel: Ein bereits entstandener Streit ist nicht automatisch versicherbar. Ob eine Lösung möglich ist, hängt vom Rechtsgebiet, vom Zeitpunkt und vom bisherigen Verlauf ab. Alternativ kann Unterstützung über unser Anwaltsnetzwerk infrage kommen.

Typische betriebliche Fälle

  • arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen mit Beschäftigten
  • Streit über Lieferungen, Leistungen oder Werkverträge
  • Konflikte um Gewerbemieträume
  • Verkehrsrechtsfälle im Fuhrpark

Wann ist es schwierig?

Wenn schon Klagen, Mahnverfahren oder Kündigungsschutzklagen laufen, ist eine Deckung für diese Streitigkeiten regelmäßig ausgeschlossen.

Welche Alternative gibt es?

Ist eine Versicherungslösung nicht möglich, kann eine alternative Unterstützung über unser Anwaltsnetzwerk infrage kommen – mit kostenloser telefonischer Erstberatung und gegebenenfalls besonderen Abrechnungskonditionen. Das ist keine Versicherungsleistung.

Wie läuft die Prüfung ab?

Wir klären Branche, Betriebsgröße, Rechtsgebiet und Stand des Konflikts und melden uns telefonisch mit einer Einschätzung.

Häufige Fragen

Können mehrere Betriebsbereiche abgesichert werden?
Ja, je nach Tarif und Bausteinen. Wir stellen den Bedarf gemeinsam mit Ihnen zusammen.
Und bereits laufende Arbeitsgerichtsverfahren?
Diese sind in der Regel nicht mehr versicherbar. Eine Unterstützung über das Anwaltsnetzwerk kann infrage kommen.

Über den Autor

Artur BossertGebundener Versicherungsvertreter (§ 34d Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 GewO) für die ARAG SE

Artur Bossert berät Privatpersonen, Selbstständige, Unternehmer und Vermieter zu Rechtsschutzlösungen – insbesondere bei bereits bestehenden Rechtsfällen. Er ist ausschließlich für die ARAG SE tätig und vermittelt ausschließlich Produkte dieses Versicherers.

Vermittlerregister-Nr.: D-7JRC-O42ZL-96

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Quellen

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Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung und keine Deckungszusage. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen und der Entscheidung des Versicherers.