Mietrecht
Rechtsschutz nach einer Eigenbedarfskündigung: Was ist möglich?
Von Artur Bossert · Veröffentlicht am 18.09.2026 · Aktualisiert am 18.09.2026
Kurzantwort
Eine Eigenbedarfskündigung ist ein einschneidender, klar datierter Vorgang. Wird der Rechtsschutz erst danach abgeschlossen, ist dieser Fall nicht automatisch versichert. Ob eine rückwirkende Lösung möglich ist, prüfen wir individuell. Weil Widerspruchs- und Räumungsfristen kurz sein können, sollte die Prüfung früh erfolgen.
Wann ist eine Lösung möglich?
- Die Kündigung ist gerade zugegangen.
- Es läuft noch keine Räumungsklage.
- Es wurde noch kein Anwalt abgerechnet.
Worauf es inhaltlich ankommt
Eigenbedarf muss begründet werden. Formfehler, fehlende Begründung oder falsche Fristen können erheblich sein – das prüft eine Anwältin oder ein Anwalt.
Welche Alternative gibt es?
Ist eine Versicherungslösung nicht möglich, kann eine alternative Unterstützung über unser Anwaltsnetzwerk infrage kommen – mit kostenloser telefonischer Erstberatung und gegebenenfalls besonderen Abrechnungskonditionen. Das ist keine Versicherungsleistung.
Wie läuft die Prüfung ab?
Kündigungsschreiben und Zugangsdatum bereithalten, Fall kurz schildern, telefonische Rückmeldung erhalten.
Häufige Fragen
- Kann ich der Kündigung widersprechen?
- In bestimmten Fällen ja, etwa bei besonderer Härte. Die rechtliche Prüfung übernimmt ein Anwalt.
- Zahlt eine neu abgeschlossene Versicherung?
- Nicht automatisch. Wir prüfen, ob für Ihren Fall eine Lösung besteht.
Über den Autor
Artur Bossert — Gebundener Versicherungsvertreter (§ 34d Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 GewO) für die ARAG SE
Artur Bossert berät Privatpersonen, Selbstständige, Unternehmer und Vermieter zu Rechtsschutzlösungen – insbesondere bei bereits bestehenden Rechtsfällen. Er ist ausschließlich für die ARAG SE tätig und vermittelt ausschließlich Produkte dieses Versicherers.
Vermittlerregister-Nr.: D-7JRC-O42ZL-96
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Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung und keine Deckungszusage. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen und der Entscheidung des Versicherers.