Mietrecht

Rechtsschutz für Vermieter bei einem bestehenden Fall

Von Artur Bossert · Veröffentlicht am 18.09.2026 · Aktualisiert am 18.09.2026

Kurzantwort

Auch Vermieter können bestehende Fälle prüfen lassen: etwa Mietrückstände, Kündigungen, Räumungen oder Streit über Nebenkosten. Ein bereits entstandener Konflikt ist nicht automatisch versicherbar; entscheidend sind Zeitpunkt, Verlauf und Tarif. Ist keine Deckung möglich, kann Unterstützung über unser Anwaltsnetzwerk infrage kommen.

Typische Vermieterfälle

  • Mietrückstände und Zahlungsverzug
  • Kündigung wegen Eigenbedarf oder Pflichtverletzung
  • Räumung nach Vertragsende
  • Streit über Nebenkostenabrechnungen oder Schäden

Wann ist eine Lösung möglich?

Am besten, wenn der Konflikt neu ist und noch keine Klage eingereicht wurde. Vermietete Objekte werden im Tarif in der Regel gesondert erfasst.

Welche Alternative gibt es?

Ist eine Versicherungslösung nicht möglich, kann eine alternative Unterstützung über unser Anwaltsnetzwerk infrage kommen – mit kostenloser telefonischer Erstberatung und gegebenenfalls besonderen Abrechnungskonditionen. Das ist keine Versicherungsleistung.

Wie läuft die Prüfung ab?

Halten Sie Mietvertrag, Schriftverkehr und die Objektdaten bereit und schildern Sie den Fall kurz über das Formular.

Häufige Fragen

Gilt das auch für mehrere Wohneinheiten?
Ja, die Objekte werden in der Regel im Tarif erfasst. Wir klären den Umfang mit Ihnen.
Und bei laufender Räumungsklage?
Dann ist eine Deckung für diesen Streit regelmäßig ausgeschlossen. Wir prüfen alternative Unterstützung.

Über den Autor

Artur BossertGebundener Versicherungsvertreter (§ 34d Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 GewO) für die ARAG SE

Artur Bossert berät Privatpersonen, Selbstständige, Unternehmer und Vermieter zu Rechtsschutzlösungen – insbesondere bei bereits bestehenden Rechtsfällen. Er ist ausschließlich für die ARAG SE tätig und vermittelt ausschließlich Produkte dieses Versicherers.

Vermittlerregister-Nr.: D-7JRC-O42ZL-96

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Quellen

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Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung und keine Deckungszusage. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen und der Entscheidung des Versicherers.