Rechtsschutz verstehen
Was kostet rückwirkender Rechtsschutz?
Von Artur Bossert · Veröffentlicht am 18.09.2026 · Aktualisiert am 18.09.2026
Kurzantwort
Einen pauschalen Preis für rückwirkenden Rechtsschutz gibt es nicht. Der Beitrag hängt unter anderem von den gewählten Bausteinen, der Selbstbeteiligung, der Zielgruppe (privat oder gewerblich) und dem konkreten Tarif ab. Die Prüfung Ihres Falls und die Berechnung sind für Sie kostenfrei und unverbindlich.
Welche Faktoren beeinflussen den Beitrag?
- gewählte Bausteine (z. B. Verkehr, Wohnen und Miete, Arbeit, Privat)
- Höhe der Selbstbeteiligung
- Privat- oder Gewerbekunde
- Umfang der abzusichernden Personen oder Objekte
- Tarif und aktuell geltende Bedingungen
Wir nennen auf dieser Seite bewusst keine Beitragshöhen, weil Tarife und Bedingungen sich ändern und jeder Fall anders ist.
Was kostet die Prüfung?
Die Prüfung Ihres bestehenden Falls ist kostenfrei und unverbindlich. Es entstehen keine Beratungskosten und keine Verpflichtung zum Abschluss.
Welche Kosten können bei einem Anwalt entstehen?
Ohne Versicherungsdeckung richten sich Anwaltskosten grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder einer Vergütungsvereinbarung. Über unser Anwaltsnetzwerk ist je nach Fall eine Abrechnung zu günstigeren bzw. besonderen Konditionen möglich.
Diese Konditionen sind keine Versicherungsleistung.
Wie läuft die Prüfung ab?
Sie schildern Ihren Fall kurz, wir prüfen die Möglichkeiten und nennen Ihnen die konkreten Konditionen telefonisch.
Häufige Fragen
- Kostet die Fallprüfung etwas?
- Nein. Die Prüfung ist kostenfrei und unverbindlich.
- Wie hoch ist der Beitrag?
- Das lässt sich nur individuell berechnen, weil Bausteine, Selbstbeteiligung und Zielgruppe den Beitrag bestimmen.
- Gibt es eine Selbstbeteiligung?
- Je nach Tarif kann eine Selbstbeteiligung vorgesehen oder wählbar sein. Wir erklären Ihnen die Auswirkungen vor einer Entscheidung.
Über den Autor
Artur Bossert — Gebundener Versicherungsvertreter (§ 34d Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 GewO) für die ARAG SE
Artur Bossert berät Privatpersonen, Selbstständige, Unternehmer und Vermieter zu Rechtsschutzlösungen – insbesondere bei bereits bestehenden Rechtsfällen. Er ist ausschließlich für die ARAG SE tätig und vermittelt ausschließlich Produkte dieses Versicherers.
Vermittlerregister-Nr.: D-7JRC-O42ZL-96
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Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung und keine Deckungszusage. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen und der Entscheidung des Versicherers.