Rechtsschutz ohne Wartezeit

Heute Rechtsschutz abschließen und morgen zum Anwalt gehen?

Von Artur Bossert · Veröffentlicht am 18.09.2026 · Aktualisiert am 18.09.2026

Kurzantwort

Für ein Ereignis, das nach dem Versicherungsbeginn eintritt, ist ein Anwaltsbesuch kurz nach Vertragsabschluss je nach Tarif möglich. Liegt der Auslöser des Streits dagegen vor dem Versicherungsbeginn, greift der Schutz nicht automatisch – unabhängig davon, wann Sie zum Anwalt gehen. Entscheidend ist also nicht der Anwaltstermin, sondern der Zeitpunkt des Konflikts.

Wann ist das möglich?

  • Der Vertrag ist wirksam, für das Rechtsgebiet gilt keine Wartezeit.
  • Das auslösende Ereignis tritt nach dem Versicherungsbeginn ein.
  • Es liegt noch kein Konflikt aus der Vergangenheit vor.

Wann ist es nicht möglich?

Wenn das Kündigungsschreiben, der Bescheid oder der Streit schon vor dem Abschluss existierte, handelt es sich um einen vorvertraglichen Fall. Dafür ist eine gesonderte Prüfung nötig.

Welche Alternative gibt es?

Ist eine Versicherungslösung nicht möglich, kann eine alternative Unterstützung über unser Anwaltsnetzwerk infrage kommen – mit kostenloser telefonischer Erstberatung und gegebenenfalls besonderen Abrechnungskonditionen. Das ist keine Versicherungsleistung.

Wie läuft die Prüfung ab?

Nennen Sie uns das Datum des Auslösers und den aktuellen Stand. Wir melden uns telefonisch mit einer klaren Einschätzung.

Häufige Fragen

Zählt das Datum des Anwaltstermins?
Nein, maßgeblich ist der Zeitpunkt des auslösenden Ereignisses bzw. Rechtsschutzfalls.
Und wenn der Streit erst morgen eskaliert?
Dann kann der Schutz je nach Tarif greifen, wenn die Ursache ebenfalls nach Vertragsbeginn liegt.

Über den Autor

Artur BossertGebundener Versicherungsvertreter (§ 34d Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 GewO) für die ARAG SE

Artur Bossert berät Privatpersonen, Selbstständige, Unternehmer und Vermieter zu Rechtsschutzlösungen – insbesondere bei bereits bestehenden Rechtsfällen. Er ist ausschließlich für die ARAG SE tätig und vermittelt ausschließlich Produkte dieses Versicherers.

Vermittlerregister-Nr.: D-7JRC-O42ZL-96

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Quellen

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Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung und keine Deckungszusage. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen und der Entscheidung des Versicherers.