Bestehende Rechtsfälle
Rechtsschutz heute abschließen, obwohl der Fall schon besteht?
Von Artur Bossert · Veröffentlicht am 18.09.2026 · Aktualisiert am 18.09.2026
Kurzantwort
Einen Vertrag können Sie grundsätzlich jederzeit abschließen. Der bereits bestehende Fall ist damit aber nicht automatisch mitversichert. Ob für diesen Fall eine rückwirkende Lösung möglich ist, muss individuell geprüft werden. Wichtig ist Ehrlichkeit beim Sachverhalt – falsche Angaben können den Versicherungsschutz gefährden.
Wann kann eine Lösung möglich sein?
- Der Fall ist noch offen und nicht entschieden.
- Fristen laufen noch.
- Das Rechtsgebiet lässt eine Absicherung zu.
Warum vollständige Angaben wichtig sind
Bei Vertragsabschluss müssen Angaben wahrheitsgemäß sein. Wer einen bestehenden Konflikt verschweigt, riskiert im Leistungsfall die Ablehnung und weitere Konsequenzen.
Welche Alternative gibt es?
Ist eine Versicherungslösung nicht möglich, kann eine alternative Unterstützung über unser Anwaltsnetzwerk infrage kommen – mit kostenloser telefonischer Erstberatung und gegebenenfalls besonderen Abrechnungskonditionen. Das ist keine Versicherungsleistung.
Wie läuft die Prüfung ab?
Wir prüfen zuerst den bestehenden Fall und sagen offen, ob eine Deckung realistisch ist. Erst danach geht es um einen möglichen Vertrag.
Häufige Fragen
- Darf ich abschließen, obwohl der Streit läuft?
- Ja, ein Abschluss ist möglich. Der laufende Streit ist dadurch aber nicht automatisch gedeckt.
- Muss ich den bestehenden Fall angeben?
- Ja. Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben sind Voraussetzung für einen wirksamen Schutz.
Über den Autor
Artur Bossert — Gebundener Versicherungsvertreter (§ 34d Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 GewO) für die ARAG SE
Artur Bossert berät Privatpersonen, Selbstständige, Unternehmer und Vermieter zu Rechtsschutzlösungen – insbesondere bei bereits bestehenden Rechtsfällen. Er ist ausschließlich für die ARAG SE tätig und vermittelt ausschließlich Produkte dieses Versicherers.
Vermittlerregister-Nr.: D-7JRC-O42ZL-96
Mehr über Artur BossertQuellen
Passende weitere Ratgeber
Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung und keine Deckungszusage. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen und der Entscheidung des Versicherers.